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Fußball: Zwölf Verletzte nach Böllerwurf - Täter zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Wegen eines Böllerwurfs während eines Bundesligaspiels ist ein Hoffenheim-Fan zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Durch die Zündung des in Deutschland nicht zugelassenen Böllers wurden zwölf Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder.

Es sei kein normaler Pyrotechnikfall im Stadion gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Christoph Kern. Es gehe vielmehr um einen »massiven Sprengstoffvorfall«, der 26.000 Menschen in dem Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe, sagte er im Urteil. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 mehrere Minuten unterbrochen worden, auch um die Verletzten zu behandeln.

Angeklagter entschuldigte sich, Staatsanwalt forderte fast fünf Jahre Haft

Der 28-Jährige hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich mehrfach entschuldigt. »Es war einfach dumm«, sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei. Sein Verteidiger hatte sich für eine zweijährige Freiheitsstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Anwalt verwies darauf, dass der 28-Jährige bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze. Er hatte auch einem Opfer, das wegen des Böllers voraussichtlich sein Leben lang unter Tinnitus leiden wird, ein Schmerzensgeld gezahlt.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Gefängnis verlangt. Die Tat des 28-Jährigen sei »besonders rücksichtslos« gewesen. Es seien auch Kinder verletzt worden, nur weil der Angeklagte durch den illegalen Böller eine »maximale Aufmerksamkeit« erreichen wollte.

Drei Mitangeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt

Mit dem Hauptangeklagten standen auch drei seiner Bekannten vor Gericht. Sie hatten den Böllerwerfer angestachelt oder bei der Tatbegehung unterstützt.

Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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