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Balkonkraftwerke gibt es nicht nur im Fachhandel, sondern auch beim Discounter um die Ecke. Neben Lidl und Netto hat Deutschlands größter Discounter Aldi ebenfalls immer wieder günstige Mini-PV-Anlagen im Angebot. So startete Aldi bereits im Juni 2023 mit dem Verkauf seines . Das Steckersolargerät gab es im Aldi-Online-Shop unter dem Namen "600 W Plug & Play Balkonkraftwerk SP 175/350 Wp". Laut Bezeichnung bewarb Aldi seine Mini-PV-Anlage also augenscheinlich mit einer Leistung von 600 Watt (W). Mit den beiden im Lieferumfang enthaltenen 175-W-Solarmodulen war jedoch nur eine Maximalleistung von 350W möglich. Diese irreführende Werbung nahm die Verbraucherzentrale Sachsen im September 2023 zum Anlass, eine einzureichen. Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt über den Fall entschieden.Gerichtsurteil verbietet Werbeaussage
Wie die
Freie Presseberichtet, hat das Düsseldorfer Landgericht den Discounter-Riesen nun zur Unterlassung seiner Werbeaussage verurteilt. Gerade für Laien sei die Bezeichnung "600W" missverständlich. Käuferinnen und Käufer würden also in Hinblick auf das Angebot zu Recht eine Mini-PV-Anlage mit 600W erwarten. Tatsächlich beziehen sich die 600W aber nur auf die Maximalleistung des enthaltenen
Wechselrichters, nicht aber auf die tatsächliche Leistung des Balkonkraftwerks. Laut Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen hat Aldi seine Balkonkraftwerk-Werbung bereits angepasst. "Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt", so der Rechtsexperte weiter.
* Stand der Preise: 23. April 2024
Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, sich bei offenen Fragen zu
Balkonkraftwerk-Angebotenimmer Rat vom Experten einzuholen. Wer sich demnach nicht sicher ist, ob die angegebene Amortisierungszeit oder mögliche Energieerträge wirklich realistisch sind, solle sich an die Energieberatung der regionalen Verbraucherzentralen wenden. Bereits in der Vergangenheit standen Balkonkraftwerke verschiedener Anbieter aufgrund unrealistischer Versprechen oder
nicht zulässiger Komponentenimmer wieder in der Kritik.
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