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Gericht fällt Urteil gegen Aldi aufgrund irreführender Balkonkraftwerk-Werbung

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Balkonkraftwerke gibt es nicht nur im Fachhandel, sondern auch beim Discounter um die Ecke. Neben Lidl und Netto hat Deutschlands größter Discounter Aldi ebenfalls immer wieder günstige Mini-PV-Anlagen im Angebot. So startete Aldi bereits im Juni 2023 mit dem Verkauf seines

hauseigenen Balkonkraftwerks

. Das Steckersolargerät gab es im Aldi-Online-Shop unter dem Namen "600 W Plug & Play Balkonkraftwerk SP 175/350 Wp". Laut Bezeichnung bewarb Aldi seine Mini-PV-Anlage also augenscheinlich mit einer Leistung von 600 Watt (W). Mit den beiden im Lieferumfang enthaltenen 175-W-Solarmodulen war jedoch nur eine Maximalleistung von 350W möglich. Diese irreführende Werbung nahm die Verbraucherzentrale Sachsen im September 2023 zum Anlass, eine

Unterlassungsklage gegen Aldi

einzureichen. Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt über den Fall entschieden.

Gerichtsurteil verbietet Werbeaussage

Wie die

Freie Presse

berichtet, hat das Düsseldorfer Landgericht den Discounter-Riesen nun zur Unterlassung seiner Werbeaussage verurteilt. Gerade für Laien sei die Bezeichnung "600W" missverständlich. Käuferinnen und Käufer würden also in Hinblick auf das Angebot zu Recht eine Mini-PV-Anlage mit 600W erwarten. Tatsächlich beziehen sich die 600W aber nur auf die Maximalleistung des enthaltenen

Wechselrichters

, nicht aber auf die tatsächliche Leistung des Balkonkraftwerks. Laut Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen hat Aldi seine Balkonkraftwerk-Werbung bereits angepasst. "Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt", so der Rechtsexperte weiter.

Balkonkraftwerke für den Balkon im Vergleich

* Stand der Preise: 23. April 2024

Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht

Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, sich bei offenen Fragen zu

Balkonkraftwerk-Angeboten

immer Rat vom Experten einzuholen. Wer sich demnach nicht sicher ist, ob die angegebene Amortisierungszeit oder mögliche Energieerträge wirklich realistisch sind, solle sich an die Energieberatung der regionalen Verbraucherzentralen wenden. Bereits in der Vergangenheit standen Balkonkraftwerke verschiedener Anbieter aufgrund unrealistischer Versprechen oder

nicht zulässiger Komponenten

immer wieder in der Kritik.

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