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Das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit soll der Ausbeutung von Millionen Menschen den Markt entziehen. Die Praxistauglichkeit des Regelwerks muss sich aber erst noch erweisen. Die Beweislast liegt bei der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten. Remme, Klaus | 23. April 2024, 13:22 Uhr
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