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EU-Parlament stimmt schwächeren Umweltauflagen für Bauern zu

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Stand: 24.04.2024 20:39 Uhr

Nach wochenlangen Bauernprotesten hat das Europaparlament einige Umweltauflagen in der Landwirtschaft zurückgenommen. Die Änderungen wurden im Eilverfahren gebilligt und gelten zum Teil sogar rückwirkend. Kritik daran kommt von den Grünen.

Das EU-Parlament hat den Weg für abgeschwächte Umweltauflagen in der Landwirtschaft frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Bauern bei der Erfüllung von Umweltvorschriften mehr Flexibilität zugestanden werden kann. Bei den Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geht es unter anderem um Standards, die für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Böden sorgen sollen.

Grundsätzlich müssen sich Landwirte an diese halten, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren. Dabei handelt es sich etwa um Vorgaben für Brachflächen, Pufferstreifen entlang von Gewässern und Fruchtfolgen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Böden durch die landwirtschaftliche Nutzung nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden.

Kein Zwang mehr, Flächen brach liegen zu lassen

Bisher sind Bauern beispielsweise dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche brach liegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen. Bis mindestens 2027 können sie das nun freiwillig tun. Dafür sollen sie dann wiederum von den EU-Staaten belohnt werden. Bei den Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten sollen die EU-Staaten mehr Spielraum bekommen.

Landwirtschaftliche Betriebe sollen zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Das würde vor allem Tierhaltern zugute kommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte auf den Getreideanbau umstellen.

Weniger Kontrollen auf kleineren Höfen

Wenn Landwirte unter Dürren oder Überschwemmungen leiden, sollen zudem Vorgaben für die Fruchtfolge abgeschwächt werden. Die Betriebe müssten dann lediglich mehr verschiedene Pflanzenarten anbauen, die Sorten aber nicht mehr jährlich wechseln.

Die Pläne sehen auch vor, dass kleine landwirtschaftliche Höfe mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit Umweltanforderungen ausgenommen werden können. 

Die meisten geplanten Änderungen an der GAP sollen 2025 in Kraft treten, einige aber auch rückwirkend zum 1. Januar 2024. Betriebe würden damit Sanktionen entgehen, wenn sie die Auflagen bislang nicht beachtet haben.

Lob von der CDU, Kritik von Grünen

Schon länger machen Bauern Druck auf die Politik - unter anderem beklagen sie zu viel Bürokratie. Zu Beginn des Jahres gingen sie in vielen EU-Ländern auf die Straße und demonstrierten teils gewaltvoll. Mit ihren Vorschlägen war die EU-Kommission deutlich auf die Landwirte zugegangen.

Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins, lobte die Abstimmung als "großen Erfolg für die europäische Landwirtschaft". Man habe die Proteste der Landwirte gehört und geliefert. Er forderte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) auf, "die heutigen Beschlüsse in Deutschland eins zu eins umzusetzen".

Die Grünen-Politikerin Jutta Paulus kritisierte dagegen: "Nicht die Bauern profitieren hiervon, sondern die Düngemittel- und Pestizidindustrie." Die Abstimmung sei ein "Schlag ins Gesicht der Wissenschaft".

Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als sehr wahrscheinlich. Die neuen Auflagen könnten bereits in diesem Jahr Anwendung finden. Das von der Kommission vorgeschlagene Vorhaben wurde in einem Eilverfahren durch das Parlament gebracht.

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