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Wie funktioniert die Einmalzahlung für Gas und Fernwärme diesen Dezember?

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Stand: 01.12.2022, 08:02 Uhr

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Um die Menschen in Deutschland angesichts der hohen Energiekosten zu entlasten, gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden. Doch wie funktioniert sie? Und was passiert danach?

Berlin - Um die hohen Energiekosten abzufedern, übernimmt der Staat bei Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung für Dezember. Profitieren sollen Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich, etwa Kitas und die Jugendhilfe, sowie in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Die Entlastungen haben laut Regierung einen Umfang „im höheren einstelligen Milliardenbereich" und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.

Wie funktioniert die Einmalzahlung?

Ein handelsüblicher Gaszähler: Um den Blick hierauf etwas angenehmer zu machen, kommt diesen Dezember eine Einmalzahlung. Doch wie genau soll das ablaufen? © Jens Büttner /dpa

Haushalte mit direktem Vertrag mit einem Versorger sind Letztverbraucher und damit grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung befreit. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts weiter zu tun - der Lieferant ist in der Pflicht. Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, kann ihn für Dezember ändern; wer das nicht macht, soll eine Gutschrift erhalten oder der Betrag wird in der nächsten Abrechnung verrechnet. Wer monatlich überweist, kann das im Dezember ausfallen lassen.

Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden.

Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein „pauschaler Anpassungsfaktor" herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt.

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Wie sieht es bei Mietern und Vermietern aus?

Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Das kann dauern: Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen. Vermieter müssen allerdings schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ist, erfahren Mieter im ungünstigsten Fall aber erst im Dezember 2023.

Die Regierung argumentiert, dass viele Vermieter die Monatszahlungen noch nicht an die gestiegenen Preise angepasst haben. Somit greifen die Preiserhöhungen erst später und dann würde auch die Entlastung helfen. Sonderfälle sind Mieterinnen und Mieter, die in den vergangenen neun Monaten eine Erhöhung der Betriebskosten erhalten haben. Sie müssen den Erhöhungsbeitrag im Dezember nicht bezahlen.

In Gebäuden mit Gaszentralheizung muss ein Viertel der im Dezember anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den vergangenen neun Monaten neu geschlossen wurde. Auch hier gilt: Werden die Mieter nicht tätig, muss der Vermieter das zu viel gezahlte Geld bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen.

Und ab Januar?

Im kommenden Jahr greifen die Preisbremsen für Gas und Strom. Sie sollen bei den hohen und weiter steigenden Energiekosten Entlastung schaffen für Haushalte und Industrie.

Die Gaspreisbremse gilt von März 2023 bis Ende April 2024 - rückwirkend soll es im März aber auch Entlastungen für Januar und Februar geben. Haushalte und kleinere Firmen sollen 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Fernwärmekunden gilt ein gedeckelter Bruttopreis von 9,5 Cent. Darüber werden die vertraglich vereinbarten Preise fällig - es gibt also einen hohen Sparanreiz.

Die Strompreisbremse funktioniert analog. Der Strompreis soll für Privathaushalte und kleine Firmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto gedeckelt werden - brutto bedeutet inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch hier gilt ein Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, alles darüber wird teurer.

Die Bundesregierung beschloss die Einmalzahlung ein paar Wochen zuvor als Antwort auf die gestiegenen Energiepreise in Folge des Ukraine-Kriegs. (AFP/lf)

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