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Stand: 30.01.2023, 12:00 Uhr Von: Patricia Huber KommentareDrucken Grund-Eigentümer müssen in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Dafür sind zahlreiche Angaben nötig. Die Übersicht. München - Die Frist für die Grundsteuererklärung läuft. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Erklärung zur Feststellung des Grundwerts abgeben. Insgesamt betrifft das in Deutschland 36 Millionen Immobilien, die neu bewertet werden müssen, da es ab 2025 eine neue Grundsteuer geben soll. Die bisherige Berechnungsgrundlage wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Eigentümer müssen die gesonderte Grundsteuererklärung über das Online-Steuer-Portal Elster abgeben. Wer hier noch kein Konto hat, muss sich zuvor registrieren. Die Zugangsdaten werden dem Antragsteller dann per Post zugestellt. In den meisten Bundesländern ist eine Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn der Eigentümer keinen Zugang zu einem Computer besitzt. In Bayern hingegen ist die Abgabe auch ohne vorherigen Antrag in Papierform möglich. Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Website eine Übersicht der Daten und Unterlagen vorbereitet, welche Sie für Ihre Grundsteuererklärung zur Hand haben sollten. Und das sind folgende: Diese Angaben müssen mit der Grundsteuererklärung eingereicht werden. Sollte das Finanzamt zusätzliche Unterlagen benötigen, wird es diese gesondert anfordern. Welche Unterlagen genau benötigt werden, kann sich zudem von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Unser kostenloser Wirtschafts-Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit allen relevanten News aus der Wirtschaft. Hier geht es zur Anmeldung. Um die Abgabe der Erklärung zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum" eine vereinfachte Abgabemöglichkeit geschaffen. „Sie ermöglicht privaten Eigentümerinnen und Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, die Grundsteuererklärung selbständig, online und schnell abzugeben." Zum Online-Service gelangen Sie hier. Diese vereinfachte Form können jedoch nur Eigentümer aus Bundesländern nutzen, die auch das Bundesmodell anwenden. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen muss in jedem Fall Elster genutzt werden. (ph)Grundsteuer: So können Sie die Erklärung einreichen
Grundsteuer: Diese Daten und Unterlagen beötigen Sie
Grundsteuer: Erleichterte Abgabe für Privateigentümer - jedoch nicht in allen Ländern