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Immobilien: Erben wird nächstes Jahr teurer - München besonders betroffen

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Stand: 13.12.2022, 11:33 Uhr

Von: Lisa Mayerhofer

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Von 1. Januar an könnten durch das Jahressteuergesetz 2023 Immobilien steuerlich viel höher bewertet werden - vor allem bei Immobilien in der Boom-Region München würde dann das Erben und Beschenkt werden teurer werden. (Symbolbild) © Marie Reichenbach/dpa

Von 1. Januar an könnten durch das Jahressteuergesetz 2023 Immobilien steuerlich viel höher bewertet werden - mit drastischen Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

München - Die Erbschaftsteuer ist schon seit langem ein Zankapfel in Deutschland. Doch nun könnte das Erben (und Beschenkt werden) bei Immobilien ab 2023 viel teurer werden und das weitgehend unbemerkt. Denn im Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung wird auch die steuerliche Bewertung von Immobilien teilweise neu geregelt.

Immobilien: Erbschaft- oder Schenkungsteuer können ab 2023 drastisch steigen

Der Änderung liegt einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, nach der Immobilienwerte künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am „gemeinen Wert", also dem Verkaufswert, festgestellt werden müssen. Das bedeutet: Bei einer Erbschaft würde bei einem Haus der Verkaufswert angesetzt - und dies kann durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt dazu führen, dass auf einmal eine viel höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt als früher. Denn die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung (zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder) sind gleich geblieben. Doch Einfamilienhäuser in Boom-Regionen übersteigen diesen Wert mühelos um ein Vielfaches.

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Konkret heißt das: Wer in einer Region mit hohen Immobilienpreisen wie etwa München ein Haus oder eine Wohnung geschenkt oder vererbt bekommt, dem greift der Staat tief in die Taschen. Der Münchner Rechtsanwalt Wolfram Theiss sagt der Süddeutschen Zeitung: „Wir haben einige Fälle durchgerechnet und sind auf Steigerungen der Immobilienwerte um 30 bis 50 Prozent gekommen." Seine Kanzlei habe die Mandanten darüber informiert. „Mancher überlegt jetzt, seine Immobilie noch vor dem 31. Dezember zu übertragen", erklärt Theiss. 

Münchner Anwalt: Steigerungen der Immobilienwerte um 30 bis 50 Prozent

Dabei drängt die Zeit: Das Jahr ist bald vorbei - und die Notare schnell ausgebucht. „Zwei Notare in Starnberg haben mir gesagt, dass sie absolut nichts mehr freihaben", sagt eine junge Frau der Süddeutschen Zeitung. Sie wohnt in der Region in einem Haus, das ihrer Mutter gehört. Die Mutter will das Haus noch dieses Jahr an ihre Tochter überschreiben, nachdem sie vom Steuerberater über die drohende Steuerbelastung erfahren haben. Die junge Frau rechnet damit, dass von 1. Januar an ein mittlerer fünfstelliger Betrag für die Schenkungsteuer fällig wäre, im alten Jahr dagegen nur ein höherer vierstelliger. „Wir bangen, dass es bis 31. Dezember mit dem Notartermin klappt", sagt sie der Zeitung.

Verbände monieren, dass Normalverdiener die Erbschaft- und Schenkungsteuer so nicht bezahlen können und das Haus oder die Wohnung ihrer Eltern oder Großeltern verkaufen müssen, auch wenn sie das gar nicht wollen. Bei vermieteten Immobilien droht eine Mieterhöhung, mit der die Erben den Kredit abstottern, den sie wegen der Steuer aufnehmen mussten.

Noch kann es allerdings sein, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei den Beratungen und Beschlussfassungen von Bundestag und Bundesrat Änderungen durchläuft.

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