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Killer-Anwalt nennt Brockstedt-Amok „menschlich verständlich"

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Itzehoe (Schleswig-Holstein) - Was für ein unfassbarer Satz!

Björn Seelbach, der Verteidiger von Brokstedt-Killer Ibrahim A. (34), hat sich in seinem Plädoyer für einen formalen Freispruch und eine Unterbringung des staatenlosen Palästinensers in der Psychiatrie ausgesprochen.

Er hält den Killer für psychisch krank und nicht schuldfähig - und nannte den Amoklauf in diesem Zusammenhang „irgendwie im Ansatz menschlich verständlich" - eine Aussage, die der Vorsitzende Richter Johann Lohmann in seiner Urteilsbegründung aufgriff und kritisierte.

Rechtsanwalt Björn Seelbach ist der Verteidiger von Ibrahim A.

Ibrahim A. tötete ein Liebespaar

Die tödliche Attacke am frühen Abend des 25. Januar 2023 im Regionalzug „RE70" von Kiel nach Hamburg hatte ganz Deutschland schockiert. Ibrahim A. zog nahe der Ortschaft Brokstedt (Kreis Steinburg) ein Küchenmesser und stach damit wahllos auf Fahrgäste ein. Er tötete das Liebespaar Ann-Marie (†17) und Danny (†19) und verletzte vier weitere Passagiere schwer.

A. habe sich schon seit längerer Zeit ungerecht behandelt gefühlt und „große Wut" verspürt. Er habe sich daher seit geraumer Zeit auch mit dem Gedanken getragen, an „willkürlich ausgewählten Opfern Vergeltung zu üben", führte der Richter zu dem Gericht feststellten Tatmotiv aus. Am Tattag habe er diesen Beschluss nach einem Behördengang in Kiel umgesetzt.

Am Mittwoch fiel dazu das Urteil des Landgerichts Itzehoe: L. muss wegen Mordes in zwei Fällen sowie Mordversuchs in vier Fällen lebenslänglich ins Gefängnis. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft ist damit ausgeschlossen.

Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als gegeben an. A. habe seine Opfer willkürlich ausgewählt, als sie in dem voll besetzten Regionalzug keine Chance auf Gegenwehr und Flucht hatten. Er habe letztlich „einen Amoklauf" begehen wollen. Angetrieben gewesen sei er durch den „absoluten Willen, Menschenleben zu vernichten".

Das Gericht folgte bei seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

„Tat auf tiefster Stufe"

Für die „menschlich verständlich"-Aussage von Verteidiger Seelbach hatte der Vorsitzende Richter kein Verständnis: „So eine Einstufung liegt äußerst fern!" Vielmehr sei die Tat als „auf tiefster Stufe stehend" anzusehen.

BILD rief den Rechtsanwalt an, wollte wissen: Was haben Sie sich dabei gedacht?

Seelbach: „Menschlich verständlich war, dass er aufgebracht war, weil er sich in einer äußerst schwierigen Situation befand. Mit der Tat hatte meine Anmerkung nichts zu tun. Dass das, was da passiert ist, auf tiefster Stufe steht, ist ja keine Frage."

Der Anwalt hatte das Gericht während des Verfahrens mehrfach auf die Palme gebracht - mit angeblichen Äußerungen, die sein Mandant abgegeben haben soll. „Man kann erkennen, dass diese Erklärungen so nicht vom Angeklagten stammen", sagte Vorsitzender Richter Lohmann bei der Urteilsbegründung.

Da grinste der Killer auf der Anklagebank. Sein Anwalt blickte mit rotem Kopf auf sein Handy.

Beamte der Polizei sichern am 25. Januar 2023 am Regio-Zug „RE70" in Brokstedt Spuren

Das Motiv von Ibrahim A.? „Eine Antwort auf diese Frage werden wir letztlich nicht geben können", sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Sicher sei jedoch, dass A. bereits mit dem Entschluss, Menschen zu töten, in den Zug stieg.

Ibrahim A. bei der Haftvorführung im Winter 2023. Er trägt einen weißen Anzug der Spurensicherung

In der Hamburger JVA Billwerder, wo A. sechs Tage zuvor aus U-Haft entlassen worden war, hatte ein Bediensteter folgende Bemerkung von ihm zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz gehört: „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere. Ich bin auch einer!"

Vorsitzender Richter Lohmann: „Das lässt erkennen, dass der Angeklagte beschlossen hatte, einen Amoklauf zu begehen."

Die Urteilsbegründung dauerte fast vier Stunden. Dann bekam A. wieder seine Handschellen angelegt und schlurfte mit gefesselten Füßen aus dem Saal.

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